Schulungen

Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach ASR A 2.2

Zum Thema: Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige (mindestens einmal jährlich)  Unterweisung aller Beschäftigten und die Bestellung  von Brandschutzhelfern. Die notwendige Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, bei normaler Brandgefährdung wird ein Anteil von 5% der Beschäftigten als ausreichend angesehen. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind Schichtbetrieb, Abwesenheit durch Urlaub, Krankheit, Fortbildung, etc. zu berücksichtigen.

Teilnehmerkreis: Zuverlässige Mitarbeiter im Unternehmen ohne besondere Voraussetzungen

Zielsetzung: Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigen. (nach DGUV-I 205-023/alt BGI 5182)

Inhalte: Grundzüge des Brandschutzes, betriebliche Brandschutzorganisation, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände, Verhalten im Gefahrfall, praktische Übung mit Feuerlöscheinrichtungen

ERSTAUSBILDUNG

AUFFRISCHUNGSKURS

Unsere Stärke sind u.a. flexible Termine und eine angenehme Gruppengröße

 

 

Tagesschulung zum Sicherheitsbeauftragten

Sowohl Erstausbildung, als auch Auffrischungskurse Ihrer Sicherheitsbeauftragten durch uns erfolgt in der Regel betriebsspezifisch in Ihrem Unternehmen.
Die Ausbildung schließt mit einer gemeinsamen Begehung und Hinweisen auf besonders zu beachtende Schwerpunkte in Ihrem Hause ab.
Das Seminar bieten wir bereits ab einem Mitarbeiter an, aber auch Gruppen sind uns willkommen.
Sollten Ihre Räumlichkeiten keine Schulungsmöglichkeiten zulassen, kann die Ausbildung auch in unserem Seminarraum stattfinden.
Für weitergehende Informationen und Terminvereinbarungen nutzen Sie bitte das Kontaktformular.