Schulungen
Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach ASR A 2.2
Zum Thema: Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige (mindestens einmal jährlich) Unterweisung aller Beschäftigten und die Bestellung von Brandschutzhelfern. Die notwendige Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, bei normaler Brandgefährdung wird ein Anteil von 5% der Beschäftigten als ausreichend angesehen. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind Schichtbetrieb, Abwesenheit durch Urlaub, Krankheit, Fortbildung, etc. zu berücksichtigen.
Teilnehmerkreis: Zuverlässige Mitarbeiter im Unternehmen ohne besondere Voraussetzungen
Zielsetzung: Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigen. (nach DGUV-I 205-023/alt BGI 5182)
Inhalte: Grundzüge des Brandschutzes, betriebliche Brandschutzorganisation, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände, Verhalten im Gefahrfall, praktische Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
Unsere Stärke sind u.a. flexible Termine und eine angenehme Gruppengröße